Rechtsprechung
   VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12292
VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10 (https://dejure.org/2011,12292)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.02.2011 - 35 K 317.10 (https://dejure.org/2011,12292)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 35 K 317.10 (https://dejure.org/2011,12292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 Abs 1 GG, § 11 Abs 1 AufenthG, Art 11 Abs 2 EGRL 115/2008, Ziff 11.1.4.6.1. BMI-MI3-20091026-SF, Ziff 11.1.4.6.2. BMI-MI3-20091026-SF
    Ermessensausübung bei der Sperrzeitverfügung im Rahmen der Ausweisung eines Ausländers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Behörden Berlins für ausländerrechtliche Maßnahmen bei Aufenthalt des betroffenen Ausländers in einer Justizvollzugsanstalt außerhalb Berlins; Befristung der Wirkungen einer Ausweisung bei deutscher Staatsangehörigkeit einer Tochter des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 2 S 6.08

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines geduldeten Ausländers bei länderübergreifendem

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Für die Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts ist die Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I maßgebend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008 - OVG 2 S 6.08 -, S. 4 des Umdrucks, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Sofern ein Ausländer danach verpflichtet ist, sich an einem ihm zugewiesenen Aufenthaltsort aufzuhalten, diesen aber ohne Zustimmung der zuständigen Behörde verlässt, ist sein Aufenthalt an einem anderen Ort illegal und zählt - unabhängig davon, seit wann er sich dort in der Absicht, auf Dauer zu bleiben, aufhält - nicht als gewöhnlicher Aufenthalt im obigen Sinne (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008, a.a.O.).

    Es reicht somit nicht aus, dass ein Ausländer die Absicht hat, sich an einem bestimmten Ort nicht nur vorübergehend aufzuhalten, und dass dies dort eventuell schon längere Zeit tatsächlich der Fall ist; vielmehr muss er sich an dem betreffenden Ort auch zulässigerweise aufhalten können, was nicht der Fall ist, wenn er sich aufgrund einer Aufenthaltsbeschränkung anderen Orts aufzuhalten hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08

    Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 4.0 September 2007 - 1 C 21.07 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, juris, Ls. 2; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. Juli 2008 - 11 S 2889/07 -, juris, Ls. 2 ; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).

    Dies schließt eine nach Fallgruppen typisierende Bemessung der Fristdauer, die nach der Art des Ausweisungstatbestandes (Muss-, Regel- oder Ermessensausweisung) oder der Schwere des Ausweisungsgrundes differenziert und/oder sich an dem der Ausweisung zugrunde liegenden - gegebenenfalls erhöhten - Grad der spezialpräventiven Wiederholungsgefahr orientiert, im Grundsatz nicht aus, soweit den Besonderheiten des Einzelfalls durch eine abweichende Fristgestaltung Rechnung getragen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Juni 1998 - 13 S 1099/96 -, juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 14. März 2001 - 11 LA 565/01 -, juris; Rn. 5; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 - juris, Rn. 32).

    Kann die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet gelebt werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, im Regelfall einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 13 LB 13/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2009 - 13 S 1469/09 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Dabei ist überdies zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass selbst eine verhältnismäßig kurze Zeit der Trennung mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris).

    Im Hinblick auf das geringe Alter des Kindes von nur (knapp) zwei Jahren fordert das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich, dass die Trennung jedenfalls nicht auf Dauer angelegt, sondern nur vorübergehend ist (vgl. in diesem Sinne wohl BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Ein Ausnahmefall zeichnet sich durch einen atypischen Geschehensablauf aus, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2000 - 1 C 5.00 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Juni 1998 - 13 S 1099/96 -, juris).

    Dies schließt eine nach Fallgruppen typisierende Bemessung der Fristdauer, die nach der Art des Ausweisungstatbestandes (Muss-, Regel- oder Ermessensausweisung) oder der Schwere des Ausweisungsgrundes differenziert und/oder sich an dem der Ausweisung zugrunde liegenden - gegebenenfalls erhöhten - Grad der spezialpräventiven Wiederholungsgefahr orientiert, im Grundsatz nicht aus, soweit den Besonderheiten des Einzelfalls durch eine abweichende Fristgestaltung Rechnung getragen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Juni 1998 - 13 S 1099/96 -, juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 14. März 2001 - 11 LA 565/01 -, juris; Rn. 5; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 - juris, Rn. 32).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Insbesondere wenn gegen den Ausländer eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung wegen seiner erheblichen Straffälligkeit ergangen ist, ist in Anbetracht der gewichtigen öffentlichen Interessen eine zumindest vorübergehende Ausreise regelmäßig zumutbar (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Kann die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet gelebt werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, im Regelfall einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 13 LB 13/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2009 - 13 S 1469/09 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Zwar kann grundsätzlich auch ein Zwangsaufenthalt namentlich in einer Haftanstalt einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 5 B 65/06 - sowie Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25/96 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 4.0 September 2007 - 1 C 21.07 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, juris, Ls. 2; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. Juli 2008 - 11 S 2889/07 -, juris, Ls. 2 ; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 4.0 September 2007 - 1 C 21.07 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, juris, Ls. 2; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. Juli 2008 - 11 S 2889/07 -, juris, Ls. 2 ; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Berlin, 22.02.2011 - 35 K 317.10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in einem Rechtsstreit über die Dauer der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 4.0 September 2007 - 1 C 21.07 -, juris, Rn. 23; Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, juris, Ls. 2; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. Juli 2008 - 11 S 2889/07 -, juris, Ls. 2 ; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris).
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2008 - 11 S 2889/07

    Nachträgliche Befristung von vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EGRL 38/2004 -

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2008 - 13 LB 13/07

    Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Anforderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2009 - 13 S 1469/09

    Berücksichtigung zielstaatsbezogener Vollstreckungshindernisse im Rahmen des § 25

  • OVG Bremen, 16.07.2009 - 1 B 217/09

    Duldung; ausländischer Elternteil; Sperrwirkung

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2001 - 11 LA 565/01

    Ausländer; Ausweisung; Befristung; Ermessen; Runderlass; Sperrwirkung;

  • VG Darmstadt, 17.12.2009 - 5 K 115/09

    Zum ausländerrechtlichen Aufenthaltsverbot - § 11 Abs 1 AufenthG 2004

  • VG Hannover, 12.05.2010 - 13 A 610/10

    Ausweisung; Befristung; Ermessen; Haftentlassung, vorzeitige; Sperrwirkung;

  • VGH Bayern, 29.02.2008 - 19 ZB 07.3184

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für Erteilung einer Duldung bei

  • VG Magdeburg, 22.12.2015 - 4 A 15/15

    Abschiebungsanordnung: Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

    In der Rechtsprechung wurde an der Auffassung, dass die Dauer der Befristung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 25.02.2008 in das Ermessen der Ausländerbehörde gestellt sei, noch festgehalten, als die Richtlinie 2008/115/EG nach Ablauf des 24.12.2010 mangels fristgerechter Umsetzung unmittelbar anwendbar war (vgl. etwa VG B-Stadt, Urteil vom 22.02.2011 - 35 K 317.10 -, juris).
  • VG Magdeburg, 22.08.2017 - 7 A 540/17
    In der Rechtsprechung wurde an der Auffassung, dass die Dauer der Befristung nach § 11 Abs. 1 S. 3 Auf­ enthG i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 25.02.2008 in das Ermessen der Aus­ länderbehörde gestellt sei, noch festgehalten, als die Richtlinie 2008/115/EG nach Ab­ lauf des 24.12.2010 mangels fristgerechter Umsetzung unmittelbar anwendbar war (vgl. etwa VG Berlin, Urteil vom 22.02.2011 - 35 K 317.10 - zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 20.11.2015 - 4 A 580/15

    Asylverfahren serbischer Staatsangehöriger; Befristung des Einreise- und

    In der Rechtsprechung wurde an der Auffassung, dass die Dauer der Befristung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 25.02.2008 in das Ermessen der Ausländerbehörde gestellt sei, noch festgehalten, als die Richtlinie 2008/115/EG nach Ablauf des 24.12.2010 mangels fristgerechter Umsetzung unmittelbar anwendbar war (vgl. etwa VG H-Stadt, Urteil vom 22.02.2011 - 35 K 317.10 -, juris).
  • VG Magdeburg, 19.01.2016 - 4 B 17/16

    Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes; Vereinbarkeit mit

    In der Rechtsprechung wurde an der Auffassung, dass die Dauer der Befristung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 25.02.2008 in das Ermessen der Ausländerbehörde gestellt sei, noch festgehalten, als die Richtlinie 2008/115/EG nach Ablauf des 24.12.2010 mangels fristgerechter Umsetzung unmittelbar anwendbar war (vgl. VG Berlin, Urt. v. 22.02.2011 - 35 K 317.10 -, juris).
  • VG Berlin, 19.09.2011 - 35 K 66.10

    Ehegattennachzug einer Kosovarin

    Kann die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet gelebt werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, im Regelfall einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 13 LB 13/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2009 - 13 S 1469/09 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 817/08 -, juris, VG Berlin, Urteil vom 22. Februar 2011 - VG 35 K 317.10 -, InfAuslR 2011, S. 353, 356).
  • VG Magdeburg, 03.03.2016 - 7 B 162/16

    Asylrecht: Offensichtlich unbegründete Asylanträge, unmittelbare Wirkung von Art.

    In der Rechtsprechung wurde an der Auffassung, dass die Dauer der Befristung nach § 11 Abs. 1 S. 3 AufenthG i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 25.02.2008 in das Ermessen der Ausländerbehörde gestellt sei, noch festgehalten, als die Richtlinie 2008/115/EG nach Ablauf des 24.12.2010 mangels fristgerechter Umsetzung unmittelbar anwendbar war (vgl. VG Berlin, Urt. v. 22.02.2011 - 35 K 317.10 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht